Veranstaltung: | Kreistagswahl-Programm 2019 |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.02.2019, 23:09 |
A5: V. BAUWESEN UND WOHNUNGSPOLITIK
Text
Der Zustand unserer Städte hat sich in den letzten Jahren zum besseren
gewandelt. Vieler Orts wurden fast verfallene, erhaltenswerte Häuser gerettet
und frisch saniert.
Die Wohnbedingungen haben sich für viele deutlich verbessert. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN setzen sich für Förderung und Erhaltung eines attraktiven Wohnumfeldes
durch ökologische Kommunalentwicklung und Zukunftssicherung ein. Verbindungen
von Wohn-, Grün-, Infra- und Einkaufsstrukturen sollen erhalten bleiben und bei
Planungen berücksichtigt und weiter ausgebaut werden. Unsere Bau – und
Wohnungspolitik ist von den nachfolgenden vier Grundsätzen geleitet.
1. FRÜHESTMÖGLICHE BÜRGERBETEILIGUNG
Nicht nur die Parteien mit ihren Abgeordneten in den Parlamenten stehen in der
Verantwortung für eine gute Bau- und Wohnungspolitik. Vor allem auch die
Bürgerinnen und Bürger , die Anwohner und Anwohnerinnen, die Betroffenen müssen
die Möglichkeit erhalten ihr Mitspracherecht schon in der Planungsphase
wahrnehmen zu können, um ihre Vorstellungen und Ideen mit einbringen zu können
und zwar mehr, als bisher. Dies soll vor allem durch regelmäßige
Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gebieten/Stadtteilen erreicht
werden. Bürgerinitiativen dürfen nicht länger als Gegner angesehen, sondern
müssen als Partner anerkannt werden.
2. KINDER-, BEHINDERTEN- UND ALTERSGERECHTES BAUEN
In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze neu geschaffen. Dies begrüßen wir
ausdrücklich. Zur Sicherheit der Kinder ist in den Wohngebieten verstärkt auf
verkehrsberuhigte Zonen zu achten. Es sind auch weiterhin Spielmöglichkeiten in
unmittelbarer Wohnnähe zu schaffen.
Bei allen Baumaßnahmen sind die Belange von Menschen mit Behinderung aber auch
von Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen. Um dies zu erreichen, ist eine
enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ämtern und den verschiedenen
Behindertenvereinen, Seniorenvereinen und Selbsthilfegruppen anzustreben. Wir
unterstützen die Schaffung von neuen Begegnungsstätten in ehemaligen Räumen der
Kommunen, da es insbesondere in einigen Dörfern keinerlei öffentliche Räume und
Versorgungseinrichtungen mehr gibt.
3. UMWELTGERECHTES BAUEN UND AUSREICHENDE BEGRÜNUNG
Wir brauchen das „Grün“ dort am dringendsten, wo wir leben, also direkt vor
unserer Haustür. Neben der Erhaltung von Baum- und Strauchbeständen in
Wohngebieten und innerstädtischem Gebiet, bedeutet das auch eine Erhöhung von
Neupflanzungen. Projekte zur Stadtbegrünung müssen konsequenter als bisher
angegangen werden. Grüne Fassaden und Dächer verschönern unserer Städte und
tragen u.a. zur Luftverbesserung und Klimatisierung bei. Bei allen öffentlichen
Bauvorhaben sind die Vorgaben des Bewertungssystems nachhaltiges Bauen des
Bundes zu anzuwenden. Besonders bei dem Bau von Parkplätzen ist die Versiegelung
von Flächen so gering wie möglich zu halten. Die Bebauung von Flußauen und
Hochwasserrückzugsgebieten (wie alte Flussläufe) hat zu unterbleiben und wird
von uns auf das Schärfste abgelehnt.
4. VERMEIDUNG VON POLARISIERUNGEN
Eine Sanierung in sensiblen Gebieten, (Innenstädte/Altstädte) muss vor einem
Neubau angestrebt werden. Wenn Neubauten nicht zu umgehen sind, sind diese in
die städtebauliche Substanz des Gebietes einzubetten.
Änderungsanträge
- Ä1 (Volker, Eingereicht)
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