Veranstaltung: | Kreistagswahl-Programm 2019 |
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Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.02.2019, 23:05 |
A3: III. WIRTSCHAFT
Text
Die Wirtschaftsförderung muss auch weiterhin einen außerordentlichen Stellenwert
einnehmen. Dabei sehen wir Ökonomie und Ökologie in einem untrennbaren,
zukunftsfähigen Zusammenhang. Als vordringlich sehen wir unter anderem folgende
Maßnahmen:
Besondere Förderungen für kleine Gewerbe und Unternehmen, ständige Information,
Transparenz und Effizienz im Zugang zu Fördermaßnahmen, weitere Bestandsaufnahme
von Brachflächen und Baulücken, sowie die Sanierung von mit Altlasten
verseuchten Flächen.
Die vorrangige Nutzung von Brachflächen und Baulücken sowie sanierten (vormals
mit Altlasten verseuchten) Flächen für Neuansiedlungen ist zu gewährleisten.
Ansiedlungen von Gewerbe und Industrie auf der grünen Wiese erteilen wir eine
Absage und auch für Wohnstandorte hat Innenentwicklung Vorrang.
Wir verstehen besonders die Regionen Riesa und Gröditz als Industriestandorte,
fordern aber auch hier, dass Auflagen im Rahmen der Betriebsgenehmigung
überprüft und eingehalten werden. Innenstädte sollen wieder attraktiver werden,
indem sie zum Einen verkehrsberuhigt werden, zum anderen aber Busse eine
preisgünstige Verbindung zwischen Innenstadt und Parkflächen am Rande dieser
herstellen.
Parkflächen in unmittelbarer Nähe von Innenstädten und Bahnhöfen sollten auch
weiterhin kostenfrei bzw. extrem kostengünstig sein. Verbindliche ökologische
und soziale Kriterien im Landkreis sollen entwickelt werden, die bei allen
öffentlichen Beschaffungen, Baumaßnahmen und Auftragsvergaben sowie bei
landkreiseigenen wirtschaftlichen Aktivitäten Anwendung finden. Insbesondere für
Baumaßnahmen sind die Maßstäbe des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)
des Bundes anzuwenden. Seit nunmehr fast 15 Jahren gibt es in unserer Region
verstärkt Bemühungen von verschiedenen Firmen, die reichen Bodenschätze, wie
Kies, Kiessand, Grauwacke und anderes zu fördern. Diese wurden durch das bis
1996 geltende Bergrecht begünstigt. Oftmals werden Anträge zum Gesteinsabbau
auch für ökologisch hoch sensible Gebiete gestellt. Diese dürfen nicht oder nur
mit verschärften entsprechenden Auflagen gestattet werden.
Wir setzen vielmehr auf Recycling von Bauschutt, Altschotter und anderen
Baumaterialien. Solche Gewerbe schaffen mindestens soviel Arbeitsplätze, wie der
Gesteinsabbau in der unberührten Natur. Bürgerinitiativen vor Ort finden unsere
konkrete Unterstützung in Sach- und Rechtsangelegenheiten.
Dem Raubbau in Auenlandschaften muss Einhalt geboten werden. Dies dürfte nicht
zuletzt auch eine der Lehren aus den vergangenen Hochwassern sein.
Änderungsanträge
- Ä1 (Volker, Eingereicht)
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